Messtechnische Kontrolle (MTK)

nach §14 MPBetreibV

Die Betreiber von Medizinprodukten müssen spätestens alle zwei Jahre eine Messtechnische Kontrolle (MTK) durchführen (lassen). Dabei soll sichergestellt werden, dass die Messabweichung der Medizinprodukte nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Fehlergrenzen überschreitet. Die Prüfnormale müssen auf nationale Normale zurückzuführen sein. Über die messtechnische Kontrolle wird ein Protokoll angefertigt, welches sämtliche ermittelten Messverfahren, deren Werte und andere überprüften Kriterien fallen.
Wir bieten Ihnen die Prüfung nach §14 MPBetreibV für Ihre Tonometer an. Dazu gehört neben der Messung auch eine eventuell anfallende Justage. Alle Prüfnormale sind auf nationale Normale zurückzuführen und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.