§11 MPBetreibV

Sicherheitstechnische Kontrolle für Tonometer

Die Betreiber von Medizinprodukten müssen spätestens alle zwei Jahre eine sicherheitstechnische Kontrolle durchführen (lassen). Darunter fällt auch die korrekte Messfunktion. Über die sicherheitstechnische Kontrolle wird ein Protokoll angefertigt, welches sämtliche ermittelten Messverfahren, deren Werte und andere überprüften Kriterien fallen.

Wir bieten Ihnen die Prüfung nach §11 MPBetreibV für Ihre Tonometer an. Dazu gehört neben der Messung auch die möglicherweise anfallende Justage. Alle Prüfnormale sind auf nationale Normale zurückzuführen und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.